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Denn Gesetz ist Gesetz
Transparenz ist ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Seit Skandale wie bei Enron, Siemens oder VW die Öffentlichkeit erschüttern, geraten immer mehr Unternehmen unter Druck, diesem Faktor Rechenschaft zu schulden. Eine verstärkte wirtschaftliche Transparenz wird darüber hinaus zunehmend zu einer rechtlich verankerten unternehmerischen Verpflichtung. Bereits 1998 wurde in Deutschland das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, verabschiedet, 2002 trat der Sarbanes-Oxley Act als US-Bundesgesetz in Kraft. Das Ziel beider Gesetze ist die Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der Stakeholder in ein Unternehmen. Beide Gesetze setzen dabei auf verstärkte Transparenz.
erstellt: 25.08.2008; geändert: 03.06.2009 Sarbanes-Oxley Act Der Sarbanes-Oxley Act ist ein US-Bundesgesetz, das am 25. Juli 2002 vom Kongress verabschiedet und mit der Unterzeichnung durch Präsident George Bush fünf Tage später in Kraft trat. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, deren Aktien an US-Börsen gehandelt, deren Wertpapiere mit Eigenkapitalcharakter in den USA außerhalb der Börse gehandelt oder deren Wertpapiere in den USA öffentlich angeboten werden sowie für deren Tochterunternehmen. Es gilt als die wichtigste Neuordnung der Finanzberichterstattung in den USA seit den 30er Jahren. Die Verabschiedung des Sarbanes-Oxley Act war die legislative Antwort auf die Bilanzskandale von Unternehmen wie Enron oder Worldcom in den USA. Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit und Verlässlichkeit von veröffentlichten Unternehmensbilanzen wiederherzustellen. Maßgeblicher Treiber: die unternehmerische Verpflichtung zu noch mehr Transparenz. So stehen neben einer Neuregelung der Verantwortlichkeiten von Unternehmensmanagern und einer verschärften Haftung der Wirtschaftsprüfer, deutlich strengere Anforderungen an die Richtigkeit von veröffentlichten Finanzdaten. Gleichzeitig präzisiert das Gesetz das Verhältnis zwischen Abschlussprüfer und Mandant und schuf eine neue, neutrale Aufsichtsbehörde zur Überwachung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: das Public Company Oversight Accounting Board (PCAOB). Nina Offermann erstellt: 25.08.2008; geändert: 03.06.2009 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich Am 5. März 1998 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG genannt. Zwei Monate später, am 1. Mai, trat es in Kraft. Es gilt für alle Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie auch viele GmbHs – vor allem, wenn dort ein mitbestimmender oder fakultativer Aufsichtsrat existiert. Nur die so genannte Kleine AG ist von diesem Gesetz weitgehend ausgenommen. Mittelpunkt des KonTraG ist die Erweiterung der Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern in Unternehmen. Daneben steht die Verpflichtung, ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken aufzubauen und zu managen, sowie Risiken und Risikostruktur des Unternehmens im Jahresabschluss der Gesellschaft aufzuführen. Das Ziel des Gesetzes ist die Stärkung einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Weg zur verbesserten Corporate Gouvernance führt über eine – gesetzlich verordnete – verstärkte unternehmerische Transparenz. Nina Offermann erstellt: 25.08.2008; geändert: 03.06.2009 |
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